Tipps für pflegende Angehörige
von Thomas Seiffert
Naturheilkunde: Neue Broschüre für Pflegende
Welche natürlichen Verfahren und Heilmittel sind bei pflegebedürftigen Menschen besonders gut einsetzbar? Antwort gibt der neue kostenlose Ratgeber zur Naturheilkunde des Zentrums für Qualität in der Pflege.
von Thomas Seiffert
Mit Musik lassen sich Menschen mit Demenz noch lange erreichen
Der verbale Kontakt ist oft schwierig. Doch mit Musik lassen sich Menschen mit Demenz meist noch lange erreichen. Das unterstützt auch Angehörige.
Durch Musik entstehen immer wieder neue Verschaltungen im Gehirn. Das gilt bis zum Ende des Lebens. Studien zeigen, dass sich Alzheimer-Patienten an Autobiographisches besser erinnerten, wenn sie Musik hörten. Sind musikalische Erinnerungen mit starken Emotionen verbunden, gelingt das besonders gut. Das Lied, das bei der Hochzeit gespielt wurde oder der Choral, der im Kirchenchor gesungen wurde, sind später oft Schlüssel zu Erinnerungen, die sonst verloren wären. Musik kann über neu gelegte Hirnpfade die Tür dorthin erneut aufschließen und so Wohlbefinden erzeugen.
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von Thomas Seiffert
Hälfte der Bürger unsicher im Umgang mit Demenzkranken
Viele Menschen sind unsicher, was sie tun können, wenn ein Mensch mit Demenz Hilfe benötigt. „Ich kann nur ermutigen, ein Gespräch zu beginnen und gegebenenfalls höflich nachzufragen, ob man helfen kann. Viele Menschen mit Demenz sind auf den Mut angewiesen, dass sich andere kümmern“, sagt Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.
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von Thomas Seiffert
Richtig leben mit Diabetes
Um Diabetes Typ 2 möglichst frühzeitig zu erkennen, ist es wichtig, regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen und den Blutzucker zu überprüfen.
Eine Studie in Großbritannien hat zudem gezeigt, dass eine Lebensumstellung zusammen mit einem ärztlich betreuten Abnehmprogramm Patienten mit Typ 2-Diabetes im Anfangsstadium wieder heilen kann.
von Thomas Seiffert
Pflegestärkungsgesetz: Alle Chancen ausschöpfen
Viele Veränderungen der Pflegereform sind noch immer nicht jedem bekannt. Viele Leistungen werden deshalb nicht abgerufen.
So haben Pflegebedürftige seit Einführung des Gesetzes nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro („Entlastungsbetrag“), also 1.500 Euro pro Jahr, mit der sich zusätzliche Betreuungsleistungen finanzieren lassen.
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